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Innung für Raumausstatter, Parkett- und Bodenleger Südwest

Innungsmitgliedschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend möchten wir kurz unsere Organisation vorstellen.

Einige Vorteile der Mitgliedschaft möchten wir  Ihnen nachstehend aufführen. So gehört sicher zu unseren Stärken die Branchenlobbyarbeit (im Verbund mit dem Bundesinnungsverband und dem hiesigen Wirtschaftsverband) sowie die damit einhergehende Öffentlichkeitsarbeit. Für den betrieblichen Alltag von besonderer Bedeutung ist zudem unser Dienstleistungsangebot, gerade auch in allen mit Ihrem Handwerksbetrieb zusammenhängenden Rechtsfragen, was auch die (ggf. bis auf einen geringen Aufwandsersatz) kostenlose Rechtsvertretung durch die Innung vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten einschließt. Aber auch bei Streitigkeiten mit Kunden und Lieferanten stehen wir beratend zur Seite.

Wie jede Organisation auf freiwilliger Basis sind wir zur sachgerechten Interessenwahrnehmung für unseren Berufsstand auf das Engagement unserer Mitglieder angewiesen – vor allem in finanzieller Hinsicht durch die Zahlung von Beiträgen. Damit können wir uns insbesondere über unseren Bundesverband, den ZVPF, für die Belange unseres Gewerbes in Politik und Öffentlichkeit einsetzen. Dabei gehören Kampagnen zur Imageverbesserung des Parkettlegers ebenso dazu, wie nachdrückliche Lobbyarbeit etwa in Belangen der Berufsausbildung. Zur Zeit beträgt der Grundbeitrag im Jahr 314,00 € zzgl. einem Zusatzbeitrag von 0,2% der Bruttolohnsumme aus dem vorletzten Jahr.

Das geschützte Verbandszeichen für Parkettleger ist eine weithin bekannte Marke für handwerkliche Qualitätsarbeit. Jedes Innungsmitglied darf dieses Zeichen kostenlos nutzen und signalisiert so nach außen seine Qualifikation und Kompetenz.

„Es lohnt sich in der Innung zu sein“- neben diesen mittelbaren Vorteilen gibt es aber auch direkte, gewissermaßen handfeste Argumente für die Innungsmitgliedschaft: Man profitiert von einem Informationsvorsprung vor seinen Mitbewerbern, die kein Mitglied sind. Innungsmitglieder erhalten Rabatte aus den verschiedenen Rahmenabkommen im Bereich Versicherungen, Autokauf und Fahrzeugmiete.

Zur weiteren Information nach innen dienen unsere informativen Emailnachrichten sowie unsere Zeitschrift „Wohnhandwerker“, die 6 x jährlich erscheint. So bleiben unsere Mitglieder bei wichtigen Dingen im Bereich Technik und Recht auf dem Laufenden.

Ganz entscheidend ist jedoch die mit der Mitgliedschaft bei uns verbundene Abgrenzung zum Malerhandwerk. Denn ohne Innungsmitgliedschaft bei uns laufen Sie als Bodenleger Gefahr, von der Malerkasse, einer tariflichen Einrichtung von Malerverband und IG Bau, zu einer Umlage in Höhe von 15% der Bruttolohnsumme veranlagt zu werden. Demgegenüber sind die 0,2% Zusatzbeitrag äußerst gering – bei handfesten Vorteilen.

Sie können uns auch ansprechen – wir helfen gerne weiter.